Burg, Schloss Festung …
Burgen, Schlösser, Festungen, Rittergüter, Herrensitze… Die Bezeichnungen von herausragenden Bauten in Sachsen sind vielfältig, eine genaue Unterscheidung ist manchmal kaum möglich, da die Übergänge fließend sind. Dennoch sollen zum besseren Verständnis hier einige Begriffe kurz erläutert werden.
Die Geschichte der sächsischen Herrschaftssitze lässt sich bis zum Beginn der deutschen Besiedlung zurückverfolgen. Aus der Gründung der Burg Meißen im Jahre 929 durch König Heinrich I. ging das spätere Schloss der Markgrafen von Meißen hervor. Die Burg war Ausgangspunkt der deutschen Herrschaft im mittleren Elbtal. Im 11. Jahrhundert errichtete man zahlreiche Burgwarde. Die meisten Herrschaftssitze sind jedoch später im 12. und 13. Jahrhundert im Zuge der Erschließung und der Besiedlung des Landes entstanden. Für die Verwaltung setzten die Markgrafen Dienstmannen ein und statteten diese mit Grundbesitz aus. Aus den Ministerialen entstand später der niedere Adel. Bedeutende Adelsgeschlechter waren u.a. die Herren von Heynitz, Miltitz, Schönberg und Schleinitz. In der Regel nannten sie sich nach den Dörfern, die sie als Grundbesitz erhalten hatten und in denen auch heute noch Schlösser zu besichtigen sind.
Burg
Unter einer Burg ist eine frühgeschichtliche oder mittelalterliche Verteidigungsanlage zu verstehen, die an strategisch günstigen Orten errichtet wurde. Da sie oftmals auch eine Wohnfunktion erfüllte, ist meist im engeren Sinne der wehrhafte Wohnsitz des mittelalterlichen Lehensadels gemeint. Burgen waren aber nicht nur wehrhaft ausgestattete Wohnsitze des Adels, sondern zugleich auch Herrschaftsmittelpunkte und Orte der Verwaltung.
Burgen lassen sich bis in vorgeschichtliche Zeit nachweisen. Die sogenannten Fluchtburgen lagen meist an einem unzugänglichen Platz und besaßen schon Erd- oder Steinwälle, manchmal auch undurchdringliches Gestrüpp aus dornigen Pflanzen. Erste Burgen wurden noch aus Holz errichtet. Spätere Steinbauten konnten ihre Schutzfunktion jedoch wesentlich besser erfüllen.
Kennzeichnend für eine Burg war ihre Überhöhung über das sie umgebende Gelände sowie ihr kontrollierter Zugang. Man unterscheidet die von Gräben umgebene Niederburg und die im Gebirgsraum auf unzugänglichen Berghöhen errichtete Höhenburg.
Im Flachland erreichte man eine Erhöhung durch künstliche Erdanhäufungen und ein starkes Mauerwerk an den Außenseiten der Burg. Zudem wurden Burgen häufig im sumpfigen Gelände errichtet oder waren von Wassergräben umgeben (Wasserburg).
Die zentrale Stelle einer Burg nahm der Bergfried ein, ein hoher Turm mit besonders dicken Mauern, der als letzte Rückzugsmöglichkeit diente, wenn bei einer Belagerung die Außenmauern der Burg gestürmt wurden. Umgeben von einer hohen Ringmauer mit Wehrgang, Wacht- und Warttürmen betrat man die Burg meist über eine Zugbrücke. Als zusätzlichen Schutz verfügten manche Burgen über eine zweite Ringmauer. Dazwischen lang der sogenannte Zwinger, der für Kampfübungen oder zur Tierhaltung genutzt wurde. Meist waren die Burgmauern mit Schießscharten und Pechnasen versehen.
In der äußeren Burg (Vorburg) befanden sich Wirtschaftsgebäude, Stallungen, der tiefe Ziehbrunnen und Gesindewohnungen; in der inneren Burg (Burghof) der Herrensitz (Palas) mit einem größeren Saal, beheizbare Wohngemächer (Kemenaten) und oft eine Burgkapelle sowie der Bergfried mit dem Burgverlies.
Besondere Sorgfalt wurde insbesondere bei der Höhenburg auf die Wasserversorgung gelegt. Nur in seltenen Fällen besaßen Höhenburgen eigene Brunnen. Zur Versorgung der Burg mit Wasser wurde dann das Regenwasser von den Dächern der Gebäude in Zisternen geleitet.
Die mittelalterliche Burg verlor ihren Zweck durch die Entwicklung von Feuerwaffen (Kanonen), die in der Lage waren, die Burgmauern zu durchschlagen. Der Verteidigungscharakter der Burg ging zurück, die Burg verwandelte sich in das unbefestigte, repräsentative Wohnschloss. Ihre Verteidigungsaufgabe wurde von Festungen übernommen. Mittelalterliche Siedlungen, die sich im Schutz von Flucht- oder Ritterburgen gebildet hatten, wurden vielfach zur befestigten Stadt.
Festung
Der Begriff Festung entstand zu Beginn des 16. Jahrhunderts und löste die ältere Bezeichnung "Veste" = Burg ab. Von etwa 1500 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts traten Mischformen aus Burg, Schloss und Festung auf, die später einer zunehmenden Aufspaltung der Bauformen wichen. Als Festung bezeichnet man einen besonders stark befestigten und besetzten, militärisch wichtigen Ort, der zur Rundumverteidigung eingerichtet und geeignet ist.
Bis in das späte Mittelalter hing das Defensivpotential einer Burg bzw. befestigten Stadt von der Höhe ihrer Mauer ab. Bereits im 15. Jahrhundert wurden jedoch Kanonen entwickelt, die die recht hohen Mauern mit Leichtigkeit zusammenschießen konnten. Zunächst modifizierte man die Burgen: hölzerne Aufbauten wurden entfernt, die Mauern dicker und niedriger um ihren Einsturz zu erschweren, die Türme niedriger und massiver.
Doch diese Veränderungen waren trotzdem nicht ausreichend, da sie lediglich eine Erweiterung des mittelalterlichen Burgbaus darstellten. Es wurde eine Befestigung notwendig, von der man die gesamte Umgebung mit Feuer bestreichen konnte und die statt einer passiven nun eine aktive Verteidigung ermöglichte.
Festungen sollten den Aufmarsch des eigenen Heeres sichern, an Strömen den eigenen Uferwechsel sichern, strategisch bedeutsame Gebiete vor dem Zugriff des Feindes schützen, Engpässe und wichtige Verkehrswege sperren und als Truppenunterkunft, Ausbildungsstätte sowie als Lagerraum für Waffen und Geräte dienen. Zudem hing der Festungsbau stets vom Entwicklungsstand der Waffentechnik ab, die sich laufend weiterentwickelte. Die Konsequenz daraus war, dass die meisten Festungen einer ständigen Bautätigkeit unterzogen wurden, die enorme Kosten verursachte. Somit beschränkten die Größe und der hohe Bauaufwand den Festungsbau auf eine nur geringe Zahl von Anlagen. Die Entwicklung immer neuer Geschütze mit immer höherer Feuerkraft sowie die immer größer werdende Beweglichkeit der Armeen machte den Festungsbau in der Mitte des 20. Jahrhunderts überflüssig.
Neben der militärischen Verteidigung hatten Festungen aber auch noch andere Aufgaben zu erfüllen: sie waren Aufbewahrungsort des Staatsschatzes, Hochsicherheitsgefängnis, Regierungssitz und boten den Soldatenfamilien als eine eigene kleine Stadt Unterkunft.
Schloss
Nachdem die Burgen bereits ihre Verteidigungsaufgaben zugunsten der Festung abgetreten hatten, übernahmen die unbefestigten Schlösser die Wohnfunktion der ehemaligen Burgen. Ein Schloss ist ein groß angelegtes, künstlerisch gestaltetes, stattliches Gebäude von repräsentativem Gepräge.
Die terminologische Unterscheidung zwischen einer Burg und einem Schloss ist jedoch ein weitgehend auf den deutschen Sprachraum begrenztes Phänomen. Häufig sind eine inhaltliche und funktionale Angrenzung zwischen beiden kaum möglich. Das Schloss entwickelte sich aus der mittelalterlichen Burg, die ihren Wert als Wehrbau durch die Erfindung und stetige Weiterentwicklung der Feuerwaffen eingebüßt hatte. Hauptzweck des Schlossbaus wurden komfortables Wohnen und fürstliche Prachtentfaltung. Das Schloss von Versailles aus dem 17. Jahrhundert wurde später zum Vorbild für den gesamten europäischen Schlossbau.
Verschiedene Bauten in Sachsen stehen jedoch noch am Übergang von der Burg zum Schloss (z.B. die Albrechtsburg in Meißen). Frühe Schlossbauten sind fast immer befestigt während späte Burgen auf verschiedene Formen der Befestigung verzichteten.
Die Schlösser hatten unterschiedliche Funktionen zu erfüllen, die insbesondere vom Besitzer, aber auch von der Aufgabe, für die sie errichtet worden waren, abhing. Das bekannteste und in seiner Bauweise aufwändigste Schloss ist das Residenzschloss. Es musste nicht nur dem Landesherrn und seinen Gästen eine standesgemäße Unterkunft bieten, sondern beherbergte ggf. auch Ministerien und Behörden. Daneben waren Räume für kulturelle Veranstaltungen, Bibliotheken, Gemäldegalerien und Kirchenräume üblich.
Neben dem Residenzschloss existierten weitere landesherrliche Schlösser als Jagd- und Lustschlösser. Sie befanden sich im Allgemeinen in einer mehr oder minder großen Entfernung zu den Städten auf dem Lande. Besonders prestigeträchtig waren die Jagdschlösser. Bis in das 19. Jahrhundert hinein war die traditionsreiche Jagd Privileg des Landesherrn. Jagdschlösser boten dem Herrn und seinen Gästen die Möglichkeit, im Jagdrevier zu speisen und zu übernachten, wenn der Weg zur Residenz zu lang war.
Lustschlösser waren Orte der Erholung. In ihnen wurde keinen Regierungsgeschäften nachgegangen, doch konnte der Landesherr mit seinen Gästen in ungezwungener Atmosphäre von Gärten, Grotten und Festen Politik betreiben.
Eine Besonderheit stellt das Wasserschloss dar, das allseitig von Wassergräben umgeben ist, die ursprünglich seiner Verteidigung dienten.
Ursprünglich wurden nur die landesherrlichen Residenzen der Herzöge und Kurfürsten als Schlösser bezeichnet. Die Wohnsitze des niederen Adels galten als Herrenhäuser. Doch schon im 15. Jahrhundert bezeichnete man einzelne Anwesen bereits als Schloss, andere wiederum behielten die Bezeichnung Herrenhaus. Im Laufe der Jahre hat sich eine örtlich sehr unterschiedliche Bezeichnung der Bauten durchgesetzt.
Herrenhaus
Vom Schloss zu unterscheiden ist das Herrenhaus. Als Herrenhaus bezeichnet man ein Gebäude, das von Adligen und Großgrundbesitzern bewohnt wurde, soweit es sich dabei nicht um ein Schloss handelt. Häufig sind es Mittelpunkte von Gütern. Fast immer sind mit diesen bestimmte Rechte verknüpft, wie etwa die niedere Gerichtsbarkeit.
Gelegentlich fehlt jedoch eine klare Abgrenzung vom Schloss, so dass auch manche Herrenhäuser umgangssprachlich als Schloss bezeichnet werden.
Rittergut
Der Begriff "Ritter" war im römisch-deutschen Kaiserreich ein verliehener Adelstitel für die wehrhaften Mitglieder einer Monarchie. Jeder Adlige, der Kriegsdienste leistete, konnte diesen Titel erwerben.
Karl der Große stellte nach Wikingerüberfällen auf das Frankenreich Verbände berittener fränkischer Reiter auf. Diese Panzerreiter mussten Pferd und Rüstung selbst stellen, erhielten aber für ihren Dienst Ländereien und Privilegien als Lohn.
Ein Rittergut war somit ursprünglich ein meist aus dem Lehen entstandener Grundbesitz, dessen Eigentümer Ritterdienste erbringen musste und dafür mit verschiedenen Vorrechten (gerichtsherrliche und sonstige obrigkeitliche Rechte, Jagdrechte, Steuerrechte) ausgestattet war.
Oft war der Rittergutsbesitzer auch Patronatsherr der Dorfkirche und damit verpflichtet, die Kirche in Ordnung zu halten. Besonders in großen Reichen wurden die Ritter als provinzielle Statthalter des Königs immer mehr die eigentlichen territorialen Machthaber, die die Steuern einzogen, Gesetze machten und Recht sprachen. Seinem Lehensherrn, dem König, war der Ritter verpflichtet, auf dessen Verlangen Truppen zu stellen und an Feldzügen teilzunehmen.
Mit der Erfindung des Schießpulvers veränderte sich die Kriegführung jedoch erheblich. Auch wollten sich die Fürsten und Könige des Spätmittelalters von der Abhängigkeit des Rittertums befreien und setzten verstärkt auf Söldnerheere. Der Niedergang des Rittertums war jedoch in erster Linie der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung - insbesondere der Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft - geschuldet. Die Ritter, die zuvor die wichtigste Stütze der feudalen Heeresaufgabe gebildet hatten, verloren an Bedeutung und verarmten. Nicht wenige gingen zum Raubrittertum über und besiegelten damit endgültig den Untergang des Rittertums.
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