Historisches Sachsen Das Portal für die Schlösser, Burgen und historischen Ruinen im Freistaat Sachsen
Freistaat Sachsen
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Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen gehört nicht zu den größten Ländern der Bundesrepublik Deutschland; mit etwa vier Millionen Einwohnern liegt er bevölkerungsmäßig jedoch an siebenter Stelle. In der Ost-West-Richtung misst der Freistaat Sachsen etwa 210 km, in seiner Nord-Süd-Richtung beträgt die längste Ausdehnung etwa 170 km.
Woher kommt der Begriff "Freistaat Sachsen" ?
"Freistaat" ist eine sinngemäße deutsche Übersetzung des französischen Begriffs Republik. Es soll damit besonders betont werden, dass das Land nicht von einem Souverän, sondern von seinen freien Bürgern regiert wird. Nach Abschaffung der Monarchien musste eine neue staatsrechtliche Bezeichnung gefunden werden. "Republik" bot sich zwar an, entsprach aber nicht dem Zeitgeist, der seinerzeit bemüht war, Fremdworte einzudeutschen. Der "Freistaat" als deutsches Wort für Republik war da besser geeignet.
Sachsen war über einhundert Jahre lang ein Königreich, davor Kurfürstentum, Herzogtum und Markgrafschaft. Am Ende des Ersten Weltkrieges brach das monarchische Regierungssystem zusammen.
Die "Republik Sachsen" wurde am 10. November 1918 ausgerufen und König Friedrich August III. soll am 13. November 1918 mit den Worten abgedankt haben: "Macht eiern Drägg alleene".
Die neugewählte sächsische Volkskammer nahm am 28. Februar 1919 das "Vorläufige Grundgesetz für den Freistaat Sachsen" an und behielt diese Bezeichnung auch in der endgültigen Verfassung vom 1. November 1920.
Die Bezeichnung "Freistaat" und vor allem die ihr zugrunde liegende Regierungsform der parlamentarischen Demokratie blieben bis zum Wirksamwerden des Gesetzes über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 erhalten.
An diese demokratische Tradition sollte bei der Wiedereinführung der Länderstruktur 1990 auf dem Gebiet der DDR angeknüpft werden. Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat der "Freistaat" gegenüber dem "Land" keine, wohl aber sehr viel ältere staatliche Traditionen.
Das Sachsenwappen
Das Sachsenwappen geht auf die Herrschaft des Zweiges eines ursprünglich unterelbisch-niedersächsischen Fürstengeschlechtes im Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming im 11. Jahrhundert zurück.
Das Wappenschild besteht aus je fünf von oben einander abwechselnden Balken in Schwarz und Gold. Es wird von einem von links oben nach rechts unten verlaufendenden Rautenband in Grün überdeckt. Das sächsische Wappen leitet sich heraldisch vom anhaltinischen ab, dessen goldener Grund auch durch fünf schwarze Balken geteilt wurde. Die Rauten im Sachsenwappen markieren höchstwahrscheinlich den um 1200 erfolgten Verzicht der Herzöge von Sachsen-Wittenberg auf die Stammlande ihres Fürstengeschlechtes in Niedersachsen-Lauenburg. In ihrer Formgebung entsprechen die Rauten dem damals in Hochblüte stehenden Architekturstil der Gotik.
Als das Herzogengeschlecht derer von Sachsen-Wittenberg 1422 im Mannesstamme ausstarb, verlieh der deutsche Kaiser Sigismund die Kur Sachsen zusammen mit dem Herzogtum an den Markgrafen Friedrich den Streitbaren von Meißen. Zusammen mit der Kur Sachsen ging damit auch das Wappen auf die Wettiner über und ebenso wie der Name "Sachsen" wanderte das heraldische Zeichen ein beträchtliches Stück elbaufwärts. Im Laufe der Jahrhunderte ergänzten die Wettiner das Wappen um Hermelin, Löwen als Schildhalter und die Devise "Providentiae Memor" ("Der Vorsehung eingedenk").
Der 1918 gegründete Freistaat Sachsen knüpfte wieder an das alte überlieferte sächsische Wappen mit Balkenschild und Rautenband an. In die Fortführung dieser heraldischen Tradition stellte sich dann auch ab 1990 das Bundesland Sachsen.
Die Sachsenfahne
Ausgangspunkt der Farbgebung der Sachsenfahne und damit ihrer Entstehung war eine Verfügung von König Friedrich August I. vom 22. Mai 1815. Mit dieser Verfügung wurde Generalleutnant von Lecoq beauftragt, über die damals am Rhein stehenden sächsischen Truppen das Kommando zu übernehmen und sie zu reorganisieren.
Die Verfügung legte fest, dass die bislang nur einfach weiße Kokarde der sächsischen Truppe mit einem breiten grünen Rand zu umgeben sei, um Verwechslungen mit anderen Kontingenten auszuschließen.
Nach dem für Sachsen wenig glorreichen Friedensschluss eilte die Kunde von dieser Festlegung dem König bei seiner Rückkehr in die Heimat voraus: Dresden stand bereits im weiß-grünen Fahnenschmuck, Soldaten trugen weiß-grüne Kokarden und die Beamten weiß-grünen Kordons an ihren Hüten.
Die frischen Farben symbolisierten den Neuanfang nach den für Sachsen verlustreichen Befreiungskriegen und so übernahm der Freistaat nach seiner Gründung 1918 die weiß-grüne Fahne vom untergegangenen Königreich.